Rechtssicherheit durch Sanktionslistenprüfung
Mit der Einführung der EU-Antiterror-Verordnungen sind Unternehmen dazu verpflichtet, die persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter gegen sogenannte Sanktionslisten abzugleichen. Laut den Verordnungen müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie terroristischen Vereinigungen weder mittel- noch unmittelbar Gelder oder Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen gewähren. Ein Beispiel dafür ist die Gehaltszahlung an einen Mitarbeiter, der in Verbindung zu einer terroristischen Vereinigung steht.
In unserem aktuellen Blogbeitrag haben wir für Sie zusammengetragen, wie Sie gesetzeskonform und einfach Prüfverfahren gegen Sanktionslisten durchführen, protokollieren und archivieren.
