
Inhalt von Personalakten – Was gehört hinein?
Welche Informationen dürfen Personalakten beinhalten? Zunächst ist der Zweck der Dokumente des Arbeitnehmers zu prüfen. Dokumente, die die Privatsphäre des Mitarbeiters betreffen, dürfen nicht in die Personalakte abgelegt werden – egal ob diese in Papierform geführt wird oder digital. Einen tieferen Einblick, was aus rechtlicher Sicht (nicht) in die Personalakte gehört, gibt Dr. Nina Springer, Rechtsanwältin bei Eversheds Sutherland (Germany) LLP, Kanzlei für Arbeitsrecht, in einem aktuellen Gastbeitrag in unserem Blog.