sanktionslistenprüfung

Rechtssicherheit durch Sanktionslistenprüfung

Mit der Einführung der EU-Antiterror-Verordnungen sind Unternehmen dazu verpflichtet, die persönlichen Daten ihrer Mitarbeiter gegen sogenannte Sanktionslisten abzugleichen. Laut den Verordnungen müssen Unternehmen sicherstellen, dass sie terroristischen Vereinigungen weder mittel- noch unmittelbar Gelder oder Zugang zu wirtschaftlichen Ressourcen gewähren. Ein Beispiel dafür ist die Gehaltszahlung an einen Mitarbeiter, der in Verbindung zu einer terroristischen Vereinigung …

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